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Pferdeversicherung PDF Drucken E-Mail
Die Monatsbeiträge variieren je nachdem, wo man sich die Versicherungspolice kauft.
Deswegen sollte man sich verschiedene Angebote einholen und sie vergleichen.
Auch das Angebot verschiedener Versicherungen (was mit in welcher Versicherung ist) kann unterschiedlich sein.

Hier finden Sie eine kleine Übersicht, was es für Versicherungen gibt und was dabei versichert sein sollte.

Pferde Lebensversicherung
  • Tod oder Nottötung
  • Transporte innerhalb der EU
  • Brand- und Blitzschlagschäden
  • Diebstahl (Pferderipper)
  • Dauernde Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall
  • Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität): z.B. durch einen Unfall hervorgerufen -> Sterilisation notwendig

OP-Versicherung
  • Operationen
  • Aufenthalt in Tierklinik
  • Transport zur Klinik

Unter diese Versicherung sollte der Untersuchungstag vor der OP, die eigentliche Operation und mindestens 5 Tage stationäre
Behandlung fallen. Der erstattete Aufenthalt kann von Versicherung zu Versicherung variieren.


Krankenversicherung

  • ambulante und stationäre tierärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen
Eine Krankenversicherung sollte auf jeden Fall ambulante und stationäre Behandlungen in Tierpraxen beinhalten. Bei den meisten Versicherungspolicen
werden hierbei ca. 60% der Kosten erstattet. Oft ist der Transport inclusive (bis ca. 2500€).


Pferde-Transportversicherung
So eine Versicherung ist unbedingt notwendig, wenn man viel mit dem Pferd reist (z.B. auf Turniere).
Die Transportversicherung sollte folgendes beinhalten:
  • Tod oder Nottötung während des Transportes innerhalb der EU und andere Staaten (oft Schweiz und Österreich)
  • Diebstahl und Raub während des Transportes
  • Tötung des Pferdes in diebischer Absicht während des Transportes
  • Brand- und Blitzschlagschäden am Pferd während des Transportes
Meist wird der Schaden zu ca. 80% bis manchmal sogar 100% erstattet.
In einigen Versicherungen ist der Lufttransport hierbei ausgeschlossen.


Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Inbegriffen in dieser Versicherung sind alle Schäden, die durch das Pferd verursacht werden.
  • Schäden aus ungewolltem Deckakt
  • Flurschäden
  • im Ausland vorkommende Versicherungsfälle
  • mit haftpflichtversichert sind alle Fremdreiterund Reitbeteiligungen
  • Fohlen von versicherten Tieren bis 12 Monate kostenlos mitversichert
  • Schäden an gemieteten oder gepachteten Stallungen, Reithallen und Weiden
  • Schäden an geliehenem/gemietetem Pferdetransportanhänger


Letztere Punkte können mit in die Versicherung eingebracht werden, sind es von vornherein aber nicht.


Ponyhalterhaftpflichtversicherung
In diese Kategorie kommen alle Pferde bis Stockmaß 1,48m. Ebenfalls so genannte "Gnadenbrot-Pferde", die nicht mehr geritten werden
und Esel. Versichert ist alles wie in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung.


Reiter-Unfallversicherung

Unbedingt sollte man eine Reiter-Unfallversicherung abschließen. Ein Unfall, gerade in der Reiterei, kommt nicht selten vor.
Da ist es gut, wenn man sich gut abgsichert hat.

  • Reiter des Pferdes versichert, weitere Reiter kann man pauschal mitversichern

Oft werden folgende Leistungen erfüllt:

  • 10.000,- EUR bei Tod des Reiters
  • bei Vollinvalidität 100.000,- Euro
  • Unfall-Krankenhaustagegeld 10 EUR pro Tag mit unbeschränkter Leistungsdauer
  • Bergungskosten bis 2.500,- EUR

Tierhalter-Rechtsschutzversicherung

Diese Versicherung ist nicht notwendig, allerdings kann man sich persönlich mit dieser Versicherung eventuell anfallenden
Rechtsstreits zum Großteil entziehen.

Hierunter fällt:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
 
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